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Bundestag beschließt Maßnahmen gegen Fahrverbote.

16.03.2019

Der BVfK (Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.) informierte in seimen letzten Newsletter über die aktuellen Änderungen des Bundesimmisionsschutzgesetzes:

Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2019 eine Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen, die inzwischen auch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Damit möchte die Bundesregierung die Einführung von Verkehrsverboten in Deutschland verhindern.

Die nur stichprobenartig zu überprüfenden Fahrverbote sollen dann unverhältnismäßig sein, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Es gibt Ausnahmen für neue und ältere, nachgerüstete Diesel.

Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) erklärte: "Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht mit anderen Mitteln abzusehen ist, dass sehr bald die Grenzwerte eingehalten werden können."

Die Gesetzesänderung im Einzelnen:

- Fahrverbote sollen "in der Regel" unverhältnismäßig sein, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm und ändert sich damit nicht. Bei relativ geringer Überschreitung soll er aber mit anderen Mitteln erreicht werden, nicht über das Aussperren älterer Diesel.

- Jüngere Euro-6-Diesel sind ebenso ausgenommen, wie nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge, etwa von Müllabfuhr, Feuerwehr und von privaten Entsorgungsfirmen, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

- Ältere Diesel sollen ebenfalls nicht von Fahrverboten betroffen sein, wenn es durch Nachrüstung zu einer Reduzierung der Abgase auf weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer kommt. 

- Die Überwachung von Fahrverboten soll nur stichprobenartig und mit mobilen Kontrollgeräten erfolgen. Flächendeckende Videoerfassung ist nicht erlaubt. 

- Die Kommunen können Ausnahmen zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.

Hier der Link zum Bundesminesterium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: https://www.bmu.de/faqs/aenderung-des-bundesimmissionsschutzgesetzes/